Wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit seinen Urlaub aufschieben musste, so verfällt dieser nicht. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hervor (Az.: 9 AZR 983/07). Demnach steht Arbeitnehmern ein finanzieller Ausgleich zu, wenn sie ihre freien Tage aus einem Urlaubsjahr wegen Krankheit nicht bis zum 31. März des Folgejahres nehmen können. (weiterlesen…)